DGUV Vorschrift 2 Drucken E-Mail

Reformierte Unfallverhütungsvorschrift zum Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist in Kraft getreten.

Am 1. Januar 2011 haben sich die Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung in den Betrieben geändert. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) ist bei allen Berufsgenossenschaften und bei dem überwiegenden Teil der Unfallkassen in Kraft getreten und löst die BGV A2/GUV-V A2 und die GUV-V A 6/7 ab. Zum 1. April 2011 wird voraussichtlich bei nahezu allen Unfallkassen die Vorschrift in Kraft treten. Damit gibt es erstmals für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).

Für die Regelbetreuung aller Betriebsgrößen gilt das neue Konzept mit dem Datum des In Kraft Tretens der Vorschrift. Dies gilt auch für das im Mittelpunkt der Reform stehende neue Konzept der Regelbetreuung der Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten.  Die DGUV Vorschrift 2 sieht hierzu grundsätzlich keine Übergangsfristen vor. Ausnahmen: BG ETEM und einige Unfallkassen haben Übergangszeiträume von einem bzw. zwei Jahren vorgesehen. Die bei den Berufsgenossenschaften bereits eingeführte alternative Kleinbetriebsbetreuung gilt bei den Unfallkassen erst zwei Jahre später, ab dem 1. Januar 2013.

Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden im Jahr 2011 die praxisgerechte Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in den Betrieben, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen nachhaltig unterstützen. Hierzu werden sie im Jahr 2011 einen Schwerpunkt auf die Beratung und Unterstützung beim Übergang zu den Neuregelungen legen. Dieses Vorgehen hat auch die Nationale Arbeitsschutzkonferenz (NAK) einstimmig befürwortet. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die Arbeitsschutzbehörden der Länder werden dieses Thema also einheitlich handhaben.

Quelle: DGUV (www.DGUV.de)


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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 16. Juli 2011 um 12:45 Uhr