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| Neue Kennzeichnungspflicht für Gefahrstoffe |
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Am 30.11.2010 endet die Übergangsfrist für die Umsetzung der neuen GHS-Verordnung. Ab 01. Dezember 2010 tritt die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen entsprechend des GHS (Globally Harmonized System) verpflichtend in Kraft.
Wichtiges während der Übergangszeit In der Übergangszeit vom 01. Dezember 2010 bis zum 01. Juni 2015 müssen Gefahrstoffe sowohl entsprechend der "alten" Stoffrichtlinie als auch gemäß der GHS- bzw. auch CLP- (Classification, Labeling an Packaging) Verordnung genannt eingestuft werden. Dies bedeutet, dass während dieser Zeit BEIDE Einstufungen auf den Sicherheitsdatenblättern von Gefahrstoffen angegeben werden müssen, es sei denn die Stoffe wurden vor dem 01. Dezember hergestellt und in den Verkehr gebracht. Dann gilt in diesem Fall eine sogenannte "Abverkaufsfrist" von 2 Jahren !
Neue Verordnung - Neue Piktogramme Die neue Verordnung ((EG) Nr. 1272/2008) hat seit dem 01. Januar 2009 schrittweise die Einstufung und Kennzeichnung entsprechend der Stoffrichtlinie (67/548/EWG) und der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) abgelöst. Ziel war es, eine weltweite Harmonisierung von Einstufungen und Kennzeichnungen bei Chemikalien zu erreichen. Dazu werden die bisher geltenden Gefahrensymbole durch neue Piktogramme ersetzt. Grundsätzlich bestehen die neuen Piktogramme aus einem schwarzen Symbol auf weißem Grund in einem auf der Spitze stehenden roten Quadrat. Zusätzlich werden erstmalig zwei Signalwörter ("GEFAHR" und "ACHTUNG") verwendet, die Auskunft über relativen Gefährdungsgrad geben sollen. GEFAHR steht dabei für schwerwiegende Gefahrenkategorien und ACHTUNG für weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien. |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 16. Juli 2011 um 12:50 Uhr |

