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Eine mobile künstliche Lunge: Dies ist die Geschäftsidee des jungen Startup-Unternehmens ILIAS-medical aus Bochum.
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| Gefährdungsbeurteilung |
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Die Gefährdungsbeurteilung umfasst als zentrales Element des betrieblichen Arbeitsschutzes die systematische Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Ableitung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz (§§ 5, 6). Die Forderung an die Gefährdungsbeurteilung wird für bestimmte Teilbereiche in Verordnungen konkretisiert, z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung, Lastenhandhabungsverordnung, Biostoffverordnung, Mutterschutzrichtlinienverordnung, Arbeitsstättenverordnung und Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung.
Der Arbeitgeber hat die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse. Gefährdungen ergeben sich insbesondere durch:
Einzuschätzen ist,
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de) |
| Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 16. Juli 2011 um 12:50 Uhr |

